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Schadengutachten
Wenn Sie kein Kennzeichen haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EVB-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere. Dazu gehören der Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I) und der Fahrzeugbrief (= Zulassungsbescheinigung Teil II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene HU die Zulassung abschließen.
Wenn Sie kein Kennzeichen haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EVB-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere. Dazu gehören der Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I) und der Fahrzeugbrief (= Zulassungsbescheinigung Teil II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene HU die Zulassung abschließen.
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Samstag
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