Oldtimer nach §23 StVZO
OLDTIMER EINSTUFUNG
Oldtimer nach §23 StVZO
Die kompetente Oldtimer-Einstufung
Auch die Einstufung als Oldtimer (H- oder 07-Kennzeichen) ist für unsere KÜS-Prüfingenieure kein Problem! Wollen Sie für Ihr Schmuckstück, aus welchem Grund auch immer, eine Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Für die Einstufung ist ein Gutachten zur Oldtimer-Bewertung notwendig, das wir für Sie mit fundierten Fachkenntnissen erstellen.
Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle ein H- oder rotes 07-Kennzeichen erhalten. Unsere KÜS-Prüfingenieure habe das nötige Fachwissen, um die Einstufung Ihres Fahrzeugs in die verschiedenen möglichen Fahrzeugkategorien (H- oder rotes 07er-Kennzeichen, etc.) durchzuführen.
Sachverständigenbüro
Andreas Bauer
Inhaber: Ralf Perner
E-Mail: info@sv-bauer.de
Öffnungszeiten
Mo.–Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Sa. 09.00 – 12.00 Uhr
HU-Termine
keine Terminvereinbarung notwendig
Um im Vorfeld Zeit und Nerven zu sparen, empfehlen wir einen Blick in die Richtlinie zum § 23 StVZO. Hier ist sehr übersichtlich ausgeführt, welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muss, um als Oldtimer eingestuft werden zu können. Somit können Sie sich langes und oft irreführendes Suchen in Internetforen sparen und sind immer auf dem neuesten Stand zum Thema Oldtimer-Bewertung.
Grundlegend gilt: Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Wir stellen im Rahmen der Untersuchung und Oldtimer-Bewertung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.
Eine positive Begutachtung setzt die Einhaltung folgender Mindestbedingungen voraus:
- ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage,
- nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber das Fahrzeug darf nicht „verbraucht“ sein),
- wesentlicher Teile dürfen nicht fehlen,
- keine erkennbaren Unfallrestschäden oder auch Zeichen unsachgemäßer Instandsetzung und
- die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Kriterien, so ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in der Regel nicht möglich. Sollten Sie doch noch Fragen rund um die Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO haben, rufen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen gerne. Auch für die Oldtimereinstufung gilt, dass Sie für die Begutachtung an unserer KÜS-KFZ-Prüfstelle keinen Termin vereinbaren müssen, sondern einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen können.
BEI UNS SIND SIE RICHTIG
Rufen Sie uns an unter 0871/76500 oder schreiben Sie uns eine Email info@sv-bauer.de